Allgemeine Geschäftsbedingungen des Weihnachtsmann-Service Hamburg (AGB)

Angebote, Lieferungen oder Leistungen durch den Weihnachtsmann-Service Hamburg erfolgen ausschließlich auf der Basis der nachfolgenden Bedingungen (AGB) für private und gewerbliche Buchungen.

Zwischen dem Weihnachtsmann-Service Hamburg, nachfolgend WSH genannt, und dem Auftraggeber (Buchenden) werden folgende Vereinbarungen getroffen:

1. Vertragsabschluss

Der WSH  und der Auftraggeber schließen einen verbindlichen Vertrag. Dieser Vertrag kann schriftlich, per E-Mail, Fax oder Brief, oder in Ausnahmefällen auch mündlich bzw. telefonisch geschlossen werden. Der Vertrag beinhaltet Auftrittsart, Auftrittsort, Auftrittszeit bzw. –zeitspanne und Auftrittskosten (Auftrittshonorar einschließlich Fahrtkosten, Vorbereitung und sonst. Kosten). Die AGB sind fester Bestandteil des Vertrags. Der Vertragsschluss ist vertragsgültig ab dem Datum der Buchung und Bestätigung durch den WSH.

2. Inhalt des Auftritts

Der Auftritt beinhaltet ausschließlich die vereinbarte Leistung. Der vermittelte Weihnachtsmann/Nikolaus, im Folgenden Akteur genannt, wird sich vor dem Auftritt mit dem Auftraggeber telefonisch in Verbindung setzen, um die Details des Auftritts zu besprechen (s. 3.). Die Dauer des Auftritts (am 24.12. standadmäßig z.B. ca. 10 Minuten) und Ausgestaltung des Auftritts hängt u.a. von den Kindern/der Familie und von den künstlerischen und pädagogischen Fähigkeiten des Akteurs ab. Eine Garantie für die Zufriedenheit mit der individuellen Leistung des vermittelten Akteurs kann der WSH daher nicht geben. Der WSH sucht die vermittelten Akteure nach bestem Wissen und Gewissen, auf Basis langjähriger Erfahrung, aus und schult die Akteure. Anspruch auf einen bestimmten Akteur besteht nicht.

3. Vorgespräch zum Darbietungsablauf

Bei privaten Auftritten wird vor jeder Darbietung ein telefonisches Vorgespräch mit dem durch den WSH vermittelten Akteur geführt. In dem Vorgespräch kann der Auftraggeber dem Akteur noch einmal die Details des Auftritts besprechen und Wünsche zur Gestaltung der Darbietung mitteilen, die der Akteur im Rahmen der Möglichkeiten aufnimmt. Der Akteur nimmt für das Vorgespräch von sich aus mit dem Auftraggeber telefonische Kontakt auf. Bei Auftritten am 24.12. erfolgt dies i.d.R. zwischen dem 17. und 23. Dezember.

4. Geistiges Eigentum

Ideen und Konzepte sind grundsätzlich geistiges Eigentum des WSH. Nicht verwendete Ideen und Konzepte bleiben geistiges Eigentum des WSH. Eine unbefugte Verwendung zieht die eine Berechnung nach sich.

5. Verzögerung oder Verschiebung eines Auftrittstermins

Der Auftritt beginnt innerhalb der vereinbarten Zeitspanne, es sei denn, der Akteur kann den Ort des Auftritts aufgrund unvorhersehbare Ereignisse/höherer Gewalt (z.B. schlechte Witterung, starker Straßenverkehr, kurzfristig eintretende Krankheit, weinende Kinder im vorhergehenden Termin etc.) nicht rechtzeitig oder gar nicht erreichen. Vereinbarte Termine können sich daher zeitlich nach hinten verschieben. Sollte dies der Fall sein, wird der WSH bzw. der gebuchte Akteur dies dem Auftraggeber schnellstmöglich mitteilen, sofern möglich. Bei evtl. Terminverschiebungen hat der Auftraggeber weder Anspruch auf Honorarnachlass noch auf Schadensersatz. Eine Verlängerung oder kurzfristige Verschiebung des vereinbarten Termins durch den Auftraggeber ist nur dann möglich, wenn der WSH bzw. der vermittelte Akteur keine weiteren nachfolgenden Termine hat und der Terminänderung zustimmt. Für den Fall einer solchen Verlängerung oder Verschiebung wird die zeitliche Veränderung nachträglich in Rechnung gestellt. Sollte unverhofft eine Verlängerung oder kurzfristige Verschiebung des vereinbarten Termins aus Gründen, die beim Auftraggeber liegen, stattfinden, so ist der WSH berechtigt, die Darbietung abzubrechen bzw. nicht anzutreten, wenn der WSH bzw. der vermittelte Akteur noch nachfolgende Termine wahrnehmen muss. In diesem Fall ist das vereinbarte Honorar dennoch fällig. Eine zeitliche Verschiebung des Auftritts durch den WSH kann in Ausnahmefällen aus organisatorischen Gründen erfolgen. Sollte der Auftraggeber hiermit nicht einverstanden sein, kann er vom Vertrag zurücktreten. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Termin innerhalb der vereinbarten Zeitspanne. Der WSH ist jedoch sehr bemüht, dem Terminwunsch des Auftraggebers gerecht zu werden.

6. Ausfall eines Auftrittstermins durch höhere Gewalt

Der WSH und seine rechtlichen Vertreter übernehmen keine Gewährleistung oder Haftung für den Ausfall von Akteuren bzw. Aktionen im Falle von höherer Gewalt wie z.B. Krankheit, Unfall oder schlechter Witterungsverhältnisse (Schnee, Glatteis, etc.). Bei Eintritt eines solchen, vorher nicht kalkulierbaren Vorfalls, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Schadensersatz. Der WSH übernimmt keine Haftung für evtl. Folgekosten, die durch den Darbietungsausfall der durch den WSH vermittelten Akteure entstehen. Der WSH bemüht sich in diesem Fall um gleichwertigen Ersatz. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch nicht. Im Voraus bezahlte Honorare zahlt der WSH durch Überweisung innerhalb von 14 Werktagen zurück, vorausgesetzt die Bankverbindung wurde dem WSH mitgeteilt.

7. Stornierung des Vertrages/Auftrags

Eine Stornierung des Vertrages/Auftrags, egal aus welchem Grund, muss schriftlich, per Post, Fax oder E-Mail (info@weihnachtsmann-service-hamburg.de) erfolgen. Storniert der Auftraggeber den Vertrag, gelten folgende Stornierungskostenregelungen, jeweils prozentual (%) auf das gesamte vereinbarte Honorar:

  • bei Stornierung bis 30 Tage vor dem Auftritt fallen keine Kosten an, private Auftritte am 24.12. können bis zum 1.12. kostenfrei storniert werden
  • bei Stornierung 29 bis 22 Kalendertage vor Vertragserfüllung 25%
  • bei Stornierung 21 bis 15 Kalendertage vor Vertragserfüllung 50%
  • bei Stornierung 14 bis 8 Kalendertage vor Vertragserfüllung 75%
  • bei Stornierung 7 bis 0 Kalendertage vor Vertragserfüllung 100%.

Diese Stornierungskostenregelungen gelten ausdrücklich auch bei höherer Gewalt wie z.B. kurzfristigen Erkrankungen (einschließlich Covid-19/Corona), Quarantäne, behördlich verordnetem Lockdown, Trauerfällen, Unfällen.

8. Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht ist gemäß § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB ausgeschlossen, da u.a. Dienstleistungen im Bereich Freizeitgestaltung (hierzu zählt der WSH), innerhalb eines genau definierten Zeitraums erbracht werden sollen.

9. Beschädigungen

Für Beschädigungen, die fahrlässig bzw. grob fahrlässig an der Dekoration, dem Kostüm oder an Ausrüstungsgegenständen während eines Einsatzes entstehen, haftet der Auftraggeber (z. B. für entstehende Reparaturkosten, Reinigungskosten oder Neuanschaffungskosten). Auch die damit verbundenen Mehrkosten für evtl. ausfallende nachfolgende anderweitige Termine bzw. Ausfall von anderweitigen Darbietungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist auch haftbar, wenn anwesende geladene Gäste oder anderweitige Besucher während der Darbietung die o.g. Beschädigungen/Verschmutzungen verursachen.

10. Personenschäden

Der Auftraggeber ist für die Sicherheit des WSH bzw. der vermittelten Akteure während des gesamten Aufenthalts des WSH und der vermittelten Akteure am Auftrittsort verantwortlich. Der Auftraggeber haftet während des gesamten Aufenthalts am Auftrittsort in vollem Umfang für mögliche Personenschäden am WSH bzw. den vermittelten Akteuren. Dies gilt auch, wenn Personenschäden an WSH bzw. den vermittelten Akteuren z.B. durch Gäste, anderweitige Besucher etc. verursacht werden.

11. Recht an Bild-, Ton-, Videomaterial

Mit der Buchung von Akteuren bzw. Aktionen ist kein Recht an der Vermarktung des dabei entstehenden Bildmaterials verbunden. Eine kommerzielle Nutzung von Bild-, Ton- oder Videomaterial, das von den Akteuren während eines Auftritts aufgenommen wird, bedarf einer Freigabe durch den WSH. Fotos und Videos für rein private Zwecke sind hiervon ausgenommen. Alle Rechte am Bildmaterial liegen beim WSH bzw. den jeweiligen Akteuren.

12. GEMA

Evtl. anfallende GEMA-Gebühren sind vom Auftraggeber zu tragen und an die GEMA abzuführen. Verstöße gegen die GEMA-Bestimmungen können dem WSH in keiner Weise zur Last gelegt werden.

13. Haftung

Eine Haftung durch den WSH oder durch den WSH vermittelte Akteure für Sach- und Personen- und Folgeschäden, die im Rahmen der Darbietung entstehen, ist ausgeschlossen.

14. Änderung der Adresse, E-Mail u. Rufnummer

Der Auftraggeber verpflichtet sich, während des laufenden Vertrages Änderungen bzgl. des Wohnsitzes, der E-Mail-Adresse und der Rufnummer dem WSH umgehend mitzuteilen. Dieses gilt auch für eventuelle Mahn- und Gerichtsverfahren. Bei Zuwiderhandlungen trägt der Auftraggeber die damit evtl. verbundenen Mehrkosten in voller Höhe.

15. Angebote

Alle Angebote des WSH sind freibleibend und unverbindlich bis zum Erhalt einer schriftlichen Auftragsbestätigung.

16. Preise

Preisänderungen, Druckfehler und sonstige Irrtümer sind vorbehalten. Kosten für Anfahrt und Abfahrt zum Veranstaltungsort gehen zu Lasten des Auftraggebers.

17. Zahlungsbedingungen

Die vertraglich vereinbarten Honorare sind als Vorauskasse per Einzahlung oder Überweisung auf das Konto des WSH  bis spätestens einen Werktag vor dem Auftrittstermin oder spätestens am Auftrittstermin in bar zu leisten. Andere Zahlungsmodalitäten können vertraglich vereinbart werden. Es steht dem Auftraggeber frei, dem Akteur für einen besonders gelungenen Auftritt ein über das vereinbarte Honorar hinausgehendes Trinkgeld zu gewähren.

18. Nebenabsprachen

Alle getroffenen Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform.

19. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Hamburg. Ansprüche seitens des Auftraggebers sind binnen 14 Kalendertagen nach Auftritt schriftlich darzulegen (Datum des Poststempels ist maßgebend). Bei nicht rechtzeitiger Absendung entfällt jeglicher Rechtsanspruch.

20. Wirksamkeit

Sollte eine Bestimmung eines durch den WSH abgeschlossenen Vertrages oder der AGB im Ganzen oder in Teilen unwirksam sein, so wird der übrige Teil des Vertrages bzw. der AGB in seinen Inhalten davon nicht berührt.

Stand Sep. 2020